Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Telecom News publiziert und verkauft Online-Medien. Vertragsgegenstand zwischen dem Portal und seinen Kunden sind Abonnements von Informationsdiensten und Datenbanken. Diese können beim Verlag online auf www.telecom-news.de, per E-Mail oder Telefax mit Formular aber auch formlos bestellt werden.
§ 2 Lieferung
Die abonnierten Dienste werden den Abonnenten als Word- und PDF-Dokument per E-Mail oder direkt aus den Datenbanken via Internet zugesandt bzw. zur Verfügung gestellt.
Die täglich publizierte "Telecom News" erscheint jeden Arbeitstag, in der Regel bis 11:00 Uhr.
Der Hinweis, dass die Telecom News verfügbar ist wird direkt an den End-User oder über eine Verteilstelle verschickt.
Die vereinzelte verspätete Zustellung der Dienste berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Abonnements.
Erreichen einzelne Ausgaben der Dienste den Empfänger aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt einmal nicht, so besteht kein Anspruch auf Ersatz vorausbezahlter Bezugsentgelte.
Mitteilungen zur Änderung der Empfänger-Adressen obliegen dem Abonnenten.
§ 3 Zustandekommen und Laufzeit der Abonnements
Das Abonnement kommt zustande mit Zusendung der Bestellung auf den unter § 1 genannten Wegen.
Der Abonnent kann seine Bestellung innerhalb von 10 Tagen schriftlich durch Mitteilung an die Telecom News, Auf der Strehl 6, DE-56729 Herresbach widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes (Datum des Poststempels).
Das Abonnement gilt für ein Jahr ab Bestellung und verlängert sich automatisch zu den jeweiligen Bedingungen um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.
Das Abonnement bezieht sich als Firmenabonnement nicht auf die bestellende Person sondern einzig und ausschließlich auf die bestellende Firma.
Die "Telecom News" kann innerhalb der Unternehmenseinheit frei weiterverteilt werden, nicht jedoch an Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften. Jede Vervielfältigung oder Weiterverbreitung darüber hinaus, insbesondere die über Internet und E-Mail, bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.
§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Als Preise der Publikationen und Informationsdienste gelten die auf den Webseiten des Verlages unter www.telecom-news.de veröffentlichte Bestell-Liste. Diese kann vom Kunden auch jederzeit per Post oder Fax angefordert werden.
Auf Wunsch unterbreitet Telecom News auch individuelle Angebote für Publikationen und Infodienste. Größeren Abonnenten-Gruppen unterbreitet der Verlag auch rabattierte Sammelangebote.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Wunsch monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zuzüglich gesetzliche MwSt. auf dem Postwege.
Kommt der Abonnent mit der Zahlung in Verzug, so kann Telecom News unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat verlangen.
§ 5 Hinweise zu Datensicherheit und Copyright
Die Telecom News stellt sicher, dass alle elektronischen Dienste stets mit der aktuellsten Software auf Viren geprüft werden. Es empfiehlt sich dennoch grundsätzlich, alle per E-Mail oder Internet empfangenen Dateien zur eigenen Sicherheit auf Viren zu kontrollieren.
Telecom News haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte, Unterlagen und Fotos. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Informationsdienste oder Datenbanken darf ohne unsere schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere auch die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM und sonstigen Medienträgern.
Der Abonnent ist damit einverstanden, dass der Verlag personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Verwaltung des Vertrages speichert und verarbeitet sowie zur Information der Kunden über neue Produkte und Dienstleistungen verwendet.
§ 6 Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Telecom News, April 2015.